Diese Woche im Landtag

04.12.2017

Unsere Themen:

#Neustart in der Verkehrspolitik
#Integration verbindlich gestalten - Integrationsräte weiterentwickeln
#Neue Impulse zur nachhaltigen Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit
#Neustart in der Verkehrspolitik

Eine funktionierende Infrastruktur ist die Voraussetzung für Wohlstand in unserem Land. Neben den Waren, die über die nordrhein-westfälische Verkehrsinfrastruktur transportiert werden, pendeln täglich Millionen Menschen zwischen ihrem Wohn- und Arbeitsort. Das steigende Verkehrsaufkommen und ein Wandel bei den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen stellen neue Herausforderungen an die Infrastruktur und unsere Mobilitätsangebote sowie ihre Vernetzung. Zugleich müssen neue technische Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.

In den letzten beiden Legislaturperioden wurde dem Ausbau der nordrhein-westfälischen Straßen- und Schieneninfrastruktur nur eine geringe Bedeutung zugemessen. In den vergangenen sieben Jahren haben fehlende baureife Planungen und falsche Prioritätensetzung im Verkehrsbereich durch die rot-grüne Landesregierung erheblich dazu beigetragen, dass die Nutzer der nordrhein-westfälischen Verkehrsinfrastruktur trotz des Investitionshochlaufs des Bundes einen Substanzverzehr zu beklagen haben.

So wurden im Zeitraum von Juli 2010 bis Dezember 2016 unter rot-grüner Regierungsverantwortung lediglich 49 Planfeststellungsbeschlüsse. Statt ausreichend in neue Planungen zu investieren, wurde 2011 eine Streichliste für den Landes-und Bundesfernstraßenbau beschlossen.

 

Die Versäumnisse der letzten Jahre werden sich nicht in wenigen Monaten beheben lassen. Die NRW-Koalition verfolgt deshalb eine langfristig ausgerichtete, zukunftsorientierte und ideologiefreie Verkehrspolitik. Das bedeutet, die Mobilität von heute und für die Zukunft zusammen zu denken und dabei den Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen.

Daher beauftragt die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung:

  • ideologiefrei alle notwendigen Schritte zur umfassenden Ertüchtigung der Infrastruktur aller Verkehrsträger anzugehen. Dies umfasst die nachholende Sanierung, die Modernisierung, den Erhalt sowie den bedarfsgerechten Aus- und Neubau.
  • Die Effizienz der Verkehrsnetze verkehrsträgerübergreifend zu erhöhen und neue Mobilitätskonzepte zu ermöglichen.
  • Die Vernetzung von ÖPNV und individuellen Mobilitätsangeboten inkl. Rad voran-zubringen.
  • Das Verbandsklagerecht kritisch zu überprüfen und die Planungsbeschleunigungsstrategie des Bundes intensiv zu begleiten, um mit einem modernen und bürgerfreundlichen Planungsrecht zügig planen und bauen zu können.
  • Sharing-Angebote auch in Mittelzentren und ländliche Regionen zu bringen.

#Integration verbindlich gestalten - Integrationsräte weiterentwickeln

Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das sich durch Vielfalt und Weltoffenheit auszeichnet. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, verfolgt die NRW-Koalition eine Integrationspolitik im Interesse jener Menschen, die bereits hier leben, ebenso wie zum Wohle der Menschen, die zu uns kommen. Nordrhein-Westfalen hat dabei die besten Voraussetzungen, um erfolgreich zu sein.

Kommunale Integrationszentren haben schon jetzt eine zentrale Rolle bei der Integrationsarbeit vor Ort und sind integraler Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationsinfrastruktur. Die NRW-Koalition sichert die wertvolle Arbeit der Kommunalen Integrationszentren mit Hilfe einer auskömmlichen und für die kommenden Jahre abgesicherten Finanzierung.

Vertrauen ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit insbesondere im Integrationsbereich die Grundlage für das Erreichen gemeinsamer Ziele. Deshalb hat die Landesregierung klargestellt, dass es keine Abschaffung der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen und der kommunalen Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten geben soll. Vielmehr soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, über die Form der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten in größerem Umfang selbst entscheiden zu können. Statt eines Integrationsrates soll auch ein mit substanziellen Rechten ausgestatteter Integrationsausschuss eingerichtet werden können. Ziel ist es, sowohl die politische Mitwirkung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte als auch die integrationspolitischen Strukturen in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes zu stärken. Derzeit haben die Integrationsräte eine rein beratende Funktion, aber keinen bindenden Einfluss auf politische Entscheidungen. Wir treten hingegen für eine echte Beteiligung von Migrantenvertretern an den relevanten Entscheidungen ein. Denn dies bedeutet eine institutionelle und tatsächliche Aufwertung für die Integration in einer Kommune.

Der Landtag stellt daher fest, dass kommunalpolitische Teilhabe ein wichtiger Faktor der gesellschaftlichen Partizipation und Integration ist. Um die kommunale Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten sinnvoll und verbindlich weiterzuentwickeln, beauftragt der Landtag die Landesregierung, die Kommunen von der Pflicht zu entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Kommunen sollen in Zukunft selbst entscheiden können, ob ein solcher Integrationsrat oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist. Nur ein solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort gerecht. So geben wir den Kommunen den notwendigen Gestaltungsspielraum, um Anpassungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Gremien zur Beteiligung von Migrantenvertretern vorzunehmen.

#Neue Impulse zur nachhaltigen Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit

Trotz des erfreulichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit steht Nordrhein-Westfalen vor erheblichen Herausforderungen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit und insbesondere bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). In kaum einem Bundesland ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Der abgewählten rot-grünen Landesregierung war es nicht gelungen, substanzielle Änderungen herbeizuführen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist kaum zurückgegangen. Aktuell sind knapp 290.000 Menschen bereits seit einem Jahr und länger arbeitslos.

Die besten Mittel, um Langzeitarbeitslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen, sind Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung. Das langfristige Ziel muss die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sein, damit diese Teilhabe erfahren können. Qualifizierung sowie eine intensive und passgenaue Unterstützung in den Jobcentern müssen dafür genutzt werden. Das verstärkte Engagement der Unternehmen bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen kann einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Der CDU-Landtagsfraktion beauftragt die Landesregierung,

1. sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Redu-zierung der Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen;

2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Mittel für eine verlässliche Finanzierung längerfristiger Integrationsstrategien für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen bereitgestellt werden;

3. sich in diesem Zusammenhang für die Schaffung der Rahmenbedingungen für einen Passiv-Aktiv-Transfer einzusetzen;

4. sich auf Bundesebene für eine gezielte Verbesserung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II einzusetzen;

5. mit den Tarifvertragsparteien, Kommunen und Jobcentern in den Dialog über neue Impulse zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen zu treten.