Ihre CDU gibt Antwort - Ausgleichs- und Überhangmandate?

09.08.2020

CDU gibt Antwort …

Weiter geht es mit unserer Reihe zu wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl. Heute gehen wir auf die Frage ein: Was sind Ausgleichs- und Überhangmandate?

Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Stadtrat bzw. Kreistag bestimmt sich nach der Bevölkerungszahl. Die Hälfte der Vertreter/innen wird dabei in Wahlbezirken nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen Vertreter/innen über die Reservelisten gewählt. Hinzu kommen Überhang- und Ausgleichsmandate.

Direkt sind diejenigen Vertreter/innen gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl die Wahlkreissitze erfolgreicher Einzelbewerber/-innen abgezogen. Die verbleibende Sitzzahl wird nach dem Divisorverfahren Sainte-Laguë entsprechend dem Verhältnis der insgesamt erreichten Stimmenzahlen auf die Parteien verteilt. Dabei werden zunächst die errungenen Direktmandate abgezogen, die verbleibenden Sitze werden über die Reserveliste vergeben.

Gewinnt eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese sogenannten Überhangmandate der Partei. Die übrigen Parteien erhalten sogenannte Ausgleichsmandate. Dazu wird eine neue Gesamtsitzzahl berechnet, indem die Zahl der Direktmandate der überhängenden Partei bzw. Parteien durch die Zahl ihrer Stimmen geteilt und mit der Gesamtzahl der Stimmen aller zu berücksichtigenden Parteien multipliziert wird.
Eine Sperrklausel (%-Hürde) gibt es übrigens auf Ebene Stadt und Kreis nicht!

Geregelt ist das alles im Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)!