Ihre CDU gibt Antwort - Informationen rund um die Wahl

27.06.2020

Ihre CDU gibt Antwort …

Gerade auch für die Erstwähler/innen und jungen Wählerinnen und Wähler möchten wir in den nächsten Wochen rund um die Kommunalwahl informieren. Zu Fragen, „Wie läuft eigentlich die Kommunalwahl ab? Wer darf eigentlich wählen?“ „Wahl im Wahllokal oder Wahl per Briefwahl – wie funktioniert das?“ "Wie setzt sich ein Stadtrat zusammen und welche Aufgaben hat er?" "Wie wird man eigentlich Bürgermeisterkandidat oder Direktkandidat für Rat oder Kreistag?" Zu all diesen Themen, die gerade auch die jungen Menschen bewegen, möchten wir Antwort geben. Dabei freuen wir uns gerne auch über weitere Fragen.

Beginnen möchten wir unsere Reihe mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Am 18. Juni 2020 fand in der Bürgerhalle Kommern die jährliche Konferenz der Stadtverwaltung mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern statt. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind mit hohem Engagement ehrenamtlich tätig und genießen einen hohen Stellenwert in Mechernich. Sie sind wichtiges Bindeglied und Nahtstelle zwischen Ort und Stadtverwaltung.

Wie wird man eigentlich Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher?

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie eigentlich eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher bei uns in Mechernich gewählt wird und was ein/e Ortsvorsteher/in so alles macht? Wir als CDU Stadtverband stellen aktuell 23 von insgesamt 34 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Der jüngste unter ihnen ist Marco Kaudel aus Wachendorf. Er stand uns im Interview Rede und Antwort.

CDU Stadtverband Mechernich:
Marco, wie bist Du denn Ortsvorsteher geworden?

Marco Kaudel:
„Zunächst muss ich kurz erwähnen, dass ich nicht in dem Ort, in dem ich wohne, als Ortsvorsteher agiere, sondern im Nachbarort Lessenich, meinem Heimatort, in dem ich aufgewachsen bin. In der Regel ist man nämlich Ortsvorsteher in dem Ort, in dem man gegenwärtig lebt. In Lessenich war der ursprünglich gewählte Ortvorsteher vor längerer Zeit von seinem Amt zurückgetreten und das Amt bzw. die Funktion daher eine ganze Zeit unbesetzt. Nach meinem Eintritt 2018 in die CDU habe ich schnell gegenüber der Partei und der Fraktion signalisiert, dass ich daran interessiert bin, mich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Und so kam dann das eine zum anderen und ich wurde im Mai letzten Jahres zum Ortsvorsteher von Lessenich bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt.“

CDU Stadtverband Mechernich:
Du sprichst davon, dass Du „gewählt“ worden bist. Jetzt war aber im letzten Jahr gar keine Kommunalwahl. Wie bist Du dann gewählt worden bzw. erläutere uns doch kurz, wie man bei uns in Mechernich überhaupt zum Ortsvorsteher gewählt wird?!

Marco Kaudel:
„Die „Wahl“ bzw. das Procedere rund um die Wahl zur Ortsvorsteherin bzw. zum Ortsvorsteher ist grundsätzlich in der Gemeindeordnung (§ 39 GO NRW) geregelt, das Verfahren möchte ich kurz zusammenfassend erläutern:

Im Rahmen der Kommunalwahl wähle ich als stimmberechtigter Bürger in Mechernich den Bürgermeister in einer direkten Wahl und kann für meinen Wahlkreis in dem wohne, auch meine Stimme für den jeweiligen von den Parteien aufgestellten Stadtratsbewerber abgeben. Die Partei, die im Zuge der Stadtratswahl die meisten Stimmen im jeweiligen Ort erzielt, erhält damit zugleich auch das Vorschlagsrecht für den im betreffenden Ort tätige Ortsvorsteherin oder tätigen Ortsvorsteher. Fazit: Die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher kann man nicht selbst unmittelbar wählen, man kann aber mit seiner wichtigen Stimme bei der Kommunalwahl darauf Einfluss nehmen.
Die Person, die von der Partei nach der Kommunalwahl, die in diesem Jahr am 13. September stattfinden wird, als Ortsvorsteherin bzw. Ortsvorsteher vorgeschlagen wird, sollte zwar, muss aber nicht zwingend Parteimitglied sein. Sie muss nur seitens der vorschlagenden Partei unterstützt und vorgeschlagen werden. Die vorgeschlagene Person wird dann in einer der ersten Stadtratssitzungen nach der Kommunalwahl durch den Rat gewählt und vom Bürgermeister per Urkunde zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten bestellt. Die Bestellung gilt grundsätzlich für die Dauer der Kommunalwahlperiode, mithin im Jahr 2020 für die Dauer von fünf Jahren bis 2025. Die Ortsvorsteher erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Sie führen ihre Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Die Grafik skizziert das Verfahren.“

CDU Stadtverband Mechernich:
Jetzt bist du seit etwas mehr als einem Jahr im Amt. Mit einem Blick zurück, was sind aus Deiner Sicht die Aufgaben des Ortsvorstehers?

Marco Kaudel:
„Meiner Erfahrung und meinem Empfinden nach, vertritt die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher den Ort, für den er gewählt wurde. Seine Aufgabe als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern des Ortes bzw. der Orte, für die sie/er als Ortsvorsteherin bzw. Ortsvorsteher bestellt wurde, ist es, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus dem Ort aufzugreifen und diese gegenüber dem Rat, dem Bürgermeister und der Verwaltung vorzutragen, ebenso auch umgekehrt Informationen und Rückmeldungen an die Bürgerinnen und Bürger. In der Stadt Mechernich sind die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom Bürgermeister auch mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben betraut (Überbringung von Geburtstagsgrüßen, Besuch von Vereinsfeiern und Ähnliches).
Ortsvorsteher sind aus meiner Sicht somit wichtige Ansprechpartner und zugleich Kontaktpersonen zwischen den Einwohnern des Ortes und der Politik bzw. Verwaltung. Neben diesen „offiziellen Aufgaben“ ist der Ortsvorsteher in den Orten aber häufig viel mehr. Ganz oft erlebe ich, dass der Ortsvorsteher auch Vorsitzender des Vereinskartells bzw. der Dorfgemeinschaft ist. Man ist Ansprechpartner, Kümmerer, Zuhörer, Motivator, Schiedsmann und „Kummerkasten“. Der ein oder andere spricht auch schon mal vom „Dorfsheriff“, was den Tätigkeiten manchmal sehr nahekommt."